10.07.2014 / komba gewerkschaft nrw

NRW-Landesregierung: Mehr Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst

komba nrw sieht in verfassungsrechtliche Verpflichtungen und erweiterten Handlungsspielraum für Gleichstellungsbeauftragte richtigen Weg für effektive Frauenförderung (Bild: © Gina Sanders / fotolia.com)
Bild: © Gina Sanders / fotolia.com

komba nrw sieht in verfassungsrechtliche Verpflichtungen und erweiterten Handlungsspielraum für Gleichstellungsbeauftragte richtigen Weg für effektive Frauenförderung

Köln, 11. Juli 2014. In den Spitzenpositionen beim öffentlichen Dienst arbeiten nach wie vor zu wenige Frauen, so die Landesregierung nach Veröffentlichung eines Gutachtens zur „Zielquote für Frauen in Führungspositionen“ des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Hans-Jürgen Papier. Die Ergebnisse wollen nun Innenminister Ralf Jäger und Emanzipationsministerin Barbara Steffens in den laufenden Prozess zur Dienstrechtsmodernisierung sowie zur Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes einfließen lassen, um die Regelungen zur Frauenquote im Öffentlichen Dienst weiter zu entwickeln.
 
Die komba gewerkschaft nrw begrüßt diese Entscheidung, bleibt jedoch skeptisch, inwieweit den Reden auch Taten folgen werden. „Der Gesetzgeber ist aufgefordert jetzt zu handeln und die aus dem Gutachten entsprechend vorgeschlagenen verfassungsrechtlichen Verpflichtungen tatsächlich auch umzusetzen. Denn, so lange an den Qualifikationskriterien herumgebastelt werden kann, bis es keinen Kandidaten mit gleicher Eignung mehr gibt und im Zweifel dann doch ein Mann als der bestqualifizierteste Bewerber eingestuft wird, wird sich in den Führungsetagen des Öffentlichen Dienstes nichts verändern“, so Susanne Köllner, stellvertretende Landesvorsitzende und Vorsitzende der Kommission für Chancengleichheit der komba gewerkschaft nrw.

In seinem Gutachten bestätigt Prof. Papier die gängige Praxis, dass wegen der Vielzahl der Einzelkriterien, die für einen Qualifikationsvergleich herangezogen würden, die Frauenquote unterlaufen werde. Es werde nach wie vor verkannt, dass das Gleichstellungsgebot des Grundgesetzes ein ebenso wichtiges Staatsziel sei wie das für den öffentlichen Dienst geforderte Prinzip der Bestenauslese.

„Den Gleichstellungsbeauftragten sind dabei zu sehr die Hände gebunden, um Frauen ausreichend zu unterstützen. Das Landesgleichstellungsgesetz, insbesondere dort Paragraph 19 (Widerspruchsrecht) muss dahingehend verbessert werden, dass die Beauftragten deutlich mehr Rechte erhalten: Bei Widerspruch gegen eine Maßnahme müsste ein Klagerecht bestehen. Heute kann der Dienstherr einfach erneut entscheiden“, so Elke Stirken, stellvertretende Vorsitzende der Kommission für Chancengleichheit und Amtsleiterin beim Rhein-Kreis Neuss.
Zudem müsse entsprechende Maßnahmen zur Frauenförderung bereits im Vorfeld von Personalentscheidungen angesetzt werden. Stirken: „Notwendig ist es, keine Papiertiger wie die Frauenförderpläne zu forcieren, sondern Fortbildungen für Vorgesetzte zur Sensibilisierung für Frauenförderung verpflichtend zu machen. Hier sind auch die Personalräte gefordert, den Prozess zu unterstützen. Ansonsten verschenkt der öffentliche Dienst besonders in Zeiten des demographischen Wandels wertvolle Ressourcen.“
Die von Prof. Papier empfohlenen Sanktionen und Kontrollinstrumenten bei Verstößen gegen gleichstellungsrechtliche Vorgaben wären ebenso notwendige Ansätze.

Während in der freien Wirtschaft die Zahl an Betriebskindergärten, zum Teil mit 24-Stunden-Betreuung, zunimmt, hinkt der öffentliche Dienst deutlich hinterher. Köllner: „Es muss Schluss sein mit weichgespülter Frauenpolitik. Wer mehr Frauen in Führungspositionen will, muss eine familienfreundliche Arbeitskultur schaffen, flexible Arbeitszeiten ermöglichen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern. Flankiert von einer echten Quotenregelung und einer daraus sich entwickelnden selbstbewussteren Frauengeneration können wir es schaffen, tatsächlich Chancengleichheit zu leben - auch, um den öffentlichen Dienst weiterhin interessant für den Nachwuchs und damit konkurrenzfähig zu machen.“

Weitere Informationen:

Pressemitteilung der komba gewerkschaft nrw vom 11.Juli 2014 als pdf-Dokument zum Downloaden

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