03.07.2024 / komba gewerkschaft nrw

Personal- und Betriebsräte-Info - 05/2024

© follow / freepik.com
© follow / freepik.com

Anspruch auf ordnungsgemäße Büroräume

Mit Beschluss vom 31.07.2023 – 16 TaBV 151/22 – hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Frankfurt am Main sich erneut zu den Anforderungen an die Büroräume für Betriebsräte geäußert. Diese Rechtsprechung lässt sich 1:1 auf Personalräte übertragen. Die Arbeitgebenden haben bei der Auswahl der Räume einiges zu beachten, denn allein die örtlichen Gegebenheiten können einen entscheidenden Einfluss auf die Arbeit der Personal- bzw. Betriebsratsmitglieder haben. Der folgende Beitrag fasst die jüngste Entscheidung des LAG Frankfurt a. M. zu diesem Thema zusammen und gibt einen generellen Überblick über die gesetzlichen Anforderungen.  

Mehr Infos zum Thema in unserem aktuellen Personal- und Betriebsräte-Info – 5/2024: "Anspruch auf ordnungsgemäße Büroräume", zu finden im internen Mitgliederbereich der komba gewerkschaft nrw:

Login interner Mitgliederbereich der komba gewerkschaft nrw
Noch kein komba-Mitglied? Hier geht´s lang: zum Mitgliedsantrag!

Pauline Gondesen · gondesen@komba.de · 0221 – 912 852 74
komba gewerkschaft nrw · Norbertstraße 3 · 50670 Köln · www.komba-nrw.de

 

Nach oben
Kontakt kreisverband minden-lübbecke

Vorsitzender
Tobias Sierig
c/o Straßenverkehrsamt
Portastraße 21
32423 Minden
Mobil: 0160 91 900 696
Mail: sierig(at)komba-minden-luebbecke.de

Nach oben
Elf gute Gründe für eine Mitgliedschaft

Elf gute Gründe für eine Mitgliedschaft in der komba gewerkschaft

Nach oben